(Judikative, Rechtsprechung) Der in modernen, gewaltenteiligen Demokratien als Dritte Gewalt bezeichnete dritte Teil der Staatsgewalt. Die r.G. wird in D nach Art. 92 GG von unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Richtern nach gesetzlich geordneten Verfahren ausgeübt. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, konkrete Rechts- oder Streitfälle ...
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